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Ausschreibungen & Stipendien

Ausschreibung – Preis der freien Szene Wiens 2017

Die IG Kultur Wien vergibt seit 2004 durch die Stadt Wien finanzierte Preisgelder an Projekte der freien Szene Wiens in der Höhe von insgesamt € 7.000,–.

Die partizipativ vergebenen Preise sollen den Blick darauf fokussieren, was in der Stadt Wien abseits von hoch subventionierter und institutionalisierter Kultur stattfindet. Ziele sind dabei von Beginn an die verstärkte Sichtbarmachung und Vernetzung freier und autonomer Kulturarbeiter*innen.

Preisverleihung, Vernetzung und Präsentation
Die Verleihung des Preises findet im Rahmen eines ganztägigen Formates statt. Dadurch wird Raum für Vernetzung und inhaltlichen Austausch sowie die Möglichkeit zur Präsentation der eigenen Anliegen und Arbeiten geschaffen.

Mit dem Ziel, freier und autonomer Kulturarbeit mehr Sichtbarkeit zu verschaffen, entsteht parallel zur Vorbereitung der Verleihung ein Katalog, in dem alle eingereichten Projekte präsentiert werden. Der Katalog bildet auch die Grundlage für die partizipative Wahl zum Preis, die ab September laufen wird.

Zur Verleihung gelangen drei Preise:
1 Preis der freien Szene Wiens, dotiert mit € 3.000,– (1. Platz)
2 Förderpreise der freien Szene Wiens, dotiert mit je € 2.000,– (zwei 2. Plätze)

Einreichfrist: 20. April – 28. Mai 2017
Projekte können ausschließlich per E-Mail bis Sonntag, dem 28. Mai 2017, an preis17@igkulturwien.net eingereicht werden.
Einreichkriterien:
Honoriert werden unabhängige Projekte, welche in der Stadt Wien oder großteils in der Stadt Wien realisiert wurden. Dabei wird von allen Einreichungen eine Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen erwartet.

Die Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch von Vereinen, Gruppen, Initiativen und Kooperationen eingereicht werden, deren rechtlicher Sitz in Wien ist und deren eingereichte Projekte in Wien oder großteils in Wien stattfinden. Ihre Tätigkeit darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Weiters muss die Unabhängigkeit von Einrichtungen der öffentlichen Hand, Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Kirchen oder Parteien gegeben sein.

 

Wir freuen uns auf eure Einreichungen!
Kontakt:

IG Kultur Wien
Gumpendorfer Straße 63B/3, 1060 Wien
+43-1-236 23 14
preis17@igkulturwien.net
www.igkulturwien.net

 

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Unternehmen gründen

In vier Schritten zur Selbstständigkeit

Wenn der Abteilungsleiter mal wieder nervt, die Kollegen einem die ganze Arbeit überlassen und man den Sonntag schon nicht mehr genießen kann, weil am Tag darauf wieder Montag ist, dann kommt einem schnell der Gedanke, wie schön es doch wäre, sein eigener Chef zu sein.

Wenn man dann auch noch zu den wenigen konsequenten Menschen gehört, die solche Gedanken wirklich in die Tat umsetzen möchten, sieht man sich allerdings in der Regel meist deutlich größeren Herausforderungen gegenüber, als erwartet. Während man nämlich – hoffentlich – weiß, was man machen will und wie man an das notwendige Startkapital kommt, wird der bürokratische Aufwand der Unternehmensgründung häufig unterschätzt.

Die lästigen Formalitäten, die damit einhergehen, können einem nämlich im Nachhinein böse Kopfschmerzen bereiten, wenn man sie im Vorfeld nicht ernst (genug) nimmt. Damit Dir der Start in die Selbstständigkeit gelingt und auch mit dauerhaftem Erfolg belohnt wird, musst Du vier wichtige Schritte absolvieren.

Erster Schritt: Gewerbeberechtigung

Unabhängig davon, was genau Du machen willst, brauchst Du zunächst einmal eine Gewerbeberechtigung. Dabei unterscheidet man zwischen freien Gewerben, reglementierten Gewerben und Rechtskraftgewerben.

Für ein freies Gewerbe brauchst Du keinen Befähigungsnachweis, die einzige Voraussetzung ist die Anmeldung selbst. Darunter fallen zum Beispiel viele kreative Tätigkeiten, wie in der Filmproduktion, Grafik oder Werbung. Eine genaue Liste findest Du hier. Wenn Du ein freies Gewerbe anmeldest musst Du allerdings aufpassen, dass Du keinerlei Tätigkeiten ausübst, die teilweise unter ein reglementiertes Gewerbe fallen, selbst wenn es sich nur um „Hilfsarbeiten“ handelt, die mit Diener Hauptleistung nichts zu tun haben. Deshalb solltest Du bereits an dieser Stelle ganz konkret wissen, was Du in welchem Umfang machen willst. Eventuell kannst Du reglementierte Tätigkeiten auch auslagern.

Bei den reglementierten Gewerben wird die Sache allerdings wesentlich komplexer. Hier brauchst Du zur Ausübung einen Befähigungsnachweis. Was alles darunter fällt, kannst Du hier nachlesen. Die genaue Form des jeweils notwendigen Befähigungsnachweises ist je nach Gewerbe unterschiedlich. Außerdem gibt es hier einige Sonderfälle, in welchen auch hier kein Befähigungsnachweis notwendig ist. Zum Beispiel wenn das Gewerbe in Form eines Industriebetriebes ausgeübt wird, aber auch, wenn man bereits ein reglementiertes angemeldet hat und noch ein weiteres, damit verbundenes ausüben möchte. Wenn Du bei der Gründung nicht allein bist, sondern zusammen mit anderen ein Unternehmen auf die Beine stellst, kann es auch ausreichen, wenn nur einer der Gesellschafter den Befähigungsnachweis mitbringt.

Bei Rechtskraftgewerben brauchst Du zusätzlich zum Befähigungsnachweis außerdem noch eine Zuverlässigkeitsprüfung. Bei dieser handelt es sich um eine rechtliche Überprüfung  Am besten informierst Du Dich darüber bei der örtlichen Wirtschaftskammer. Diese kann Dir auch bei der Suche nach Investoren helfen.

Zweiter Schritt: Geschäftspartner und Rechtsform

Wenn man sich selbstständig machen will, ist man natürlich voller Enthusiasmus und ungeduldig darauf, endlich loslegen zu können. Doch gerade in der Anfangsphase passieren oft gravierende Fehler, welche mitverantwortlich dafür sind, dass fast die Hälfte aller Neugründungen innerhalb von 6 Jahren aufgegeben werden müssen. Bedenke also: Die Entscheidungen, die Du ganz am Anfang triffst, werden sich langfristig auf Deinen Erfolg auswirken. Eine dieser Entscheidungen ist die Wahl der richtigen Rechtsform.

Die erste Frage, die Du Dir in diesem Zusammenhang stellen solltest ist, ob Du allein durchstarten willst oder lieber im Team gründen möchtest. Das hängt natürlich auch davon ab, inwieweit sich Deine Geschäftsidee im Alleingang verwirklichen lässt und ob Du alle notwendigen Fähigkeiten selbst mitbringst. Partner ins Boot zu holen bringt sowohl Vor- als auch Nachteile.

Zu ersteren gehört, dass man sich gegenseitig ergänzt, was Erfahrung, Wissen und Fähigkeiten betrifft, Aufgaben, die einem nicht liegen, abgeben kann und nicht 365 Tage im Jahr absolut unabkömmlich ist. Außerdem kann man flexibler auf Veränderungen reagieren und tut sich auch leichter, das notwendige Kapital aufzubringen. Auch gilt: Geteiltes Risiko ist geringeres Risiko. Nachteilhaft ist natürlich, dass man auch die Kontrolle teilen muss. Man haftet außerdem nicht nur für eigene Fehler, sondern auch die anderer mit.

Prinzipiell gilt: Wenn Du Dir einen Partner mit ins Boot holst, muss dies jemand sein, dem Du auch vertrauen kannst. Es mag vielleicht etwas übertrieben klingen, aber eine geschäftliche Partnerschaft kann durchaus mit einer Ehe verglichen werden. Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Dazu gehört auch, sich bereits im Vorfeld zu überlegen, welche persönlichen Konsequenzen ein Zerbrechen der Partnerschaft nach sich ziehen würde.

Was bedeutet dies nun für die Wahl der idealen Rechtsform? Die Entscheidung für oder gegen eine Partnerschaft ist der erste Filter. Bei der weiteren Auswahl spielen vor allem betriebswirtschaftliche Überlegungen und Haftungsfragen eine Rolle. Im Folgenden also ein kurzer Überblick über die wichtigsten Rechtsformen.

Die häufigste Variante für Einzelkämpfer ist das Einzelunternehmen (e.U.). Als Einzelunternehmer bist Du alleiniger Inhaber und damit auch unbeschränkt mit Deinem Privatvermögen haftbar. Dafür steht Dir aber auch der gesamte Gewinn zu. Natürlich kannst Du aber trotzdem Mitarbeiter einstellen, wenn Arbeitspensum und Tätigkeitsumfang Deine eigenen Kapazitäten und Fähigkeiten übersteigt. Als Einzelunternehmer bist Du auch Sozialversicherungspflichtig und wirst zur Einkommensteuer veranlagt. Hier gibt es zwar Ausnahmen, auf die einzugehen würde hier allerdings den Rahmen sprengen.

Wenn Du zusammen mit einem Partner gründest, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist die offene Gesellschaft (OG). Die Gesellschafter, also Du und alle weiteren Inhaber, haften auch hier mit ihrem Privatvermögen. Das Gute an einer OG ist, dass sie unkompliziert zu gründen ist und es beim Vertrag keine Formvorschriften gibt. Außerdem bist Du erst ab einem Jahresumsatz von 700.000 Euro bilanzierungspflichtig, was Dir viel Buchhaltungsaufwand erspart. Überdies muss nur einer der Gesellschafter über die gewerberechtliche Befähigung verfügen.

Die mit Abstand häufigste Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Grund dafür ist naheliegend; die Haftung beschränkt sich auf die Gesellschaft, das heißt, das Risiko bleibt auf die Kapitaleinlage beschränkt, welche die Gesellschafter bei der Gründung leisten müssen. Dies gilt allerdings nicht für den handelsrechtlichen Geschäftsführer. Darüber hinaus entstehen bei der Gründung einer GmbH auch noch Notariatskosten, da der Gesellschaftsvertrag hier an Formvorschriften gebunden ist und damit ein Notariatsakt benötigt wird. Es besteht außerdem eine prinzipielle Bilanzierungspflicht. Unterm Strich ist die Gründung einer GmbH also erst ab einer gewissen Gewinngrenze sinnvoll.

Darüber hinaus gibt es natürlich noch zahlreiche weitere Rechtsformen, die alle ihre spezifischen Vor- und Nachteile haben. Wenn Du unsicher bist, was für Dein Unternehmen am sinnvollsten ist, hilft Dir ein guter Steuerberater gern weiter.

Dritter Schritt: Sozialversicherung

Über zu hohe Steuern wird oft und gern gejammert. Dabei wird oft übersehen, dass der größte Brocken der Abgabenlast in der Regel auf die Sozialversicherung entfällt. Auch als Gewerbetreibender bist Du natürlich in der Kranken- Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert. Du bist als Neuunternehmer dazu verpflichtet, Dich innerhalb eines Monats nach Erlangung Deiner Gewerbeberechtigung bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft anzumelden.

Für Jungunternehmer gelten in den ersten drei Jahren reduzierte Beitragsgrundlagen. Das hilft Dir zwar über die turbulente Anfangsphase hinweg, Du solltest Dich aber nicht daran gewöhnen. Generell solltest Du als Unternehmer immer persönliche Rücklagen für die Sozialversicherung bilden, etwa indem Du den voraussichtlichen Beitrag immer gleich auf ein Sparkonto umbuchst. Das mag banal klingen, aber für viele weniger vorausschauende Unternehmer ist die Quartalsabrechnung der SV eine eiskalte Dusche.

Bedenke auch, dass die Bemessung Deines Beitrages auf Basis Deines Einkommenssteuerbescheides erfolgt. Da der aber in der Regel erst ein oder sogar zwei Jahre später vorliegt, handelt es sich bei den vierteljährlichen Vorschreibungen um vorläufige Beiträge. Deshalb besteht die Gefahr, dass nach Vorliegen der Steuererklärung plötzlich eine große Nachzahlung ins Haus flattert. Wenn Du also aufgrund Deines erwirtschafteten Einkommens weißt, dass die laufenden SV-Beiträge zu niedrig bemessen sind, ist es klug einen entsprechenden Betrag regelmäßig auf die Seite zu legen, damit Dich die Nachzahlung nicht in Bedrängnis bringt. Auch bei solchen betriebswirtschaftlichen Überlegungen kann es sinnvoll sein, sich fachlichen Rat von einem Steuerberater zu holen.

Vierter Schritt: Steuern

Während es für viele zu einem der größten Vorteile unselbstständiger Tätigkeit zählt, sich nicht um die Steuern kümmern zu müssen, wirst Du als Unternehmer natürlich nicht so leicht an diesem Thema vorbeikommen. Du brauchst zwar kein Steuerexperte zu werden, ein paar Grundlagenkenntnisse solltest Du Dir aber unbedingt aneignen.

Die wichtigste Abgabe, die Dich als Unternehmer rund um die Uhr begleiten wird, ist die Umsatzsteuer. Denn während Einkommens-, beziehungsweise Körperschaftsteuer erst anhand der eingereichten Steuererklärungen veranlagt wird, ist die Umsatzsteuer von Anfang an relevant. Denn wenn Du Deinen ersten Kunden hast und somit Deine erste Rechnung stellst, musst Du bereits wissen, wo Du im Hinblick auf die Umsatzsteuer stehst, denn diese muss auf jeder einzelnen Rechnung ausgewiesen werden.

Zwar gibt es für manche Berufsgruppen, sowie Kleinunternehmer Befreiungen, aber auch dieser Umstand muss auf einer ordnungsgemäßen Rechnung aufgeführt werden. Bei der Gründungsbetreuung, beziehungsweise dem Erstgespräch mit Deinem Steuerberater, sollte daher umfassend auf diese Thematik eingegangen werden.

Die Umsatzsteuer ist aber für dich als Unternehmer nicht nur wichtig, weil Du sie dem Finanzamt melden und bezahlen musst, sondern weil Du sie Dir für betrieblich gekaufte Waren und Leistungen als Vorsteuer wieder zurückholen kannst. Das bedeutet, dass Dir die Umsatzsteuer, die im Rechnungsbetrag enthalten ist, vom Finanzamt erstattet wird. Dazu müssen aber ein paar Dinge beachtet werden, insbesondere in Bezug auf die Rechnung. Denn wenn Deine Lieferanten ihre Rechnungen nicht ordnungsgemäß ausstellen, verlierst Du das Recht auf den Vorsteuerabzug.

Deshalb ist es so wichtig, dass Du alle erhaltenen Rechnungen immer kontrollierst und Deine eigenen Ausgangsrechnungen sorgfältig erstellst. So bleibst Du nicht auf Deiner Vorsteuer sitzen und vermeidest Probleme mit dem Finanzamt. Grundsätzlich ist es also ratsam, bereits im Vorfeld der Unternehmensgründung abzuklären, welchen umsatzsteuerlichen Regelungen Deine unternehmerische Tätigkeit unterliegt, damit Du auch von Anfang an korrekte Rechnungen ausstellen und Dir die Vorsteuer zurückholen kannst.

Ebenfalls wichtig ist es natürlich, die Fristen zur Meldung und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) einzuhalten. Denn der Fiskus versteht bei verspäteter Abgabe oder Zahlung keinen Spaß und das kann teuer werden. Ob Du die UVA monatlich oder quartalsweise abgeben musst, hängt von Deinem Jahresumsatz ab. Den kannst Du am Anfang natürlich noch schlecht abschätzen, weshalb es auch hier wieder einmal Sinn macht, sich von einem Experten beraten zu lassen. Zeitpunkt für die Meldung und Zahlung der Umsatzsteuer ist immer eineinhalb Monate nach Ende des Meldezeitraumes.

Bei einer monatlichen Erklärung ist also beispielsweise die Jänner-UVA am 15. März fällig. Du hast also immer genügend Zeit, alle Unterlagen an Deinen Buchhalter, beziehungsweise Steuerberater zu übermitteln. Du solltest jedoch der Versuchung widerstehen, deshalb bis zur letzten Sekunde mit der Übermittlung der Buchhaltungsunterlagen an Deinen Buchhalter zu warten. Zum einen, weil Korrekturen oder Nachreichungen nötig sein können, zum anderen aber auch, weil sich Qualität und Zeitmangel naturgemäß nicht allzu gut vertragen.

Ein Basisverständnis der Steuerthematik verbessert auch Deinen unternehmerischen Spielraum und Deine Fähigkeit, mittel- und langfristig, sowie betriebswirtschaftlich sinnvoll zu planen. Selbst wenn Du einen Steuerberater engagierst, solltest Du trotzdem fähig und willens sein, ein paar grundlegende Aufgaben selbst zu übernehmen. Ansonsten kann es sehr teuer werden. Bedenke, dass die meisten Tätigkeiten eines Buchhalters oder Steuerberaters streng nach Zeit abgerechnet werden und Pauschalen unüblich sind. Du kannst also viel Geld sparen, wenn Du selbst zumindest rudimentäre Buchhaltungskenntnisse mitbringst und beispielsweise Deine Belege nach Datum und Buchungskreis sortiert dem Buchhalter übergibst. Für komplexere steuerliche Angelegenheiten – wie eben auch umsatzsteuerliche Belange – solltest Du aber gerade am Anfang auf einen Steuerberater zurückgreifen. Dadurch sparst Du einerseits Steuern und – was noch viel wichtiger ist – Zeit. Und die brauchst Du als frischgebackener Unternehmer definitiv für andere Dinge.

Gleichzeitig solltest Du – gerade wenn Du ein Einzelunternehmen gründen willst – von der Vorstellung trennen, alles selber machen zu können. Denn das wird zwangsläufig auch immer Dinge miteinschließen, die Dir nicht liegen. Wenn es sich dabei, wie bei den meisten, um steuerliche Belange handelt, kann dies hohe rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem limitierst Du dadurch automatisch das Wachstumspotential Deines Unternehmens.

Du willst ja schließlich nicht nur gerade so über die Runden kommen, sondern etwas aufbauen, das Bestand hat.


Andreas Eller ist Buchhalter und Administrator im Team der Steuerberatungskanzlei bena-afs in Wien. Aus Erfahrung mit dem österreichischen Steuerdschungel und der Klientenberatung weiß man hier, wie man komplexe Themen verständlich weitergibt.

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Ausschreibungen & Stipendien

Österreichischer Umweltjournalismuspreis

Mit dem mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Preis werden journalistische Beiträge ausgezeichnet, die zur Erweiterung des Wissens über Umwelt- und Naturschutzthemen bzw. zur kritischen Diskussion dieser Themen beitragen.

Der Preis
Mit dem Österreichischen Umweltjournalismuspreis wird herausragende Umweltberichterstattung in den Kategorien (1) klassische Medien und (2) digitale Medien ausgezeichnet. Inhalt der Berichterstattung muss ein relevantes Umwelt- oder Naturschutzthema sein. Es können journalistische Arbeiten eingereicht werden, die im Kalenderjahr 2016 in einem österreichischen Publikumsmedium (Print, Hörfunk, Fernsehen) oder dem Internet (Blogs, Youtube, Website) erstveröffentlicht bzw. erstausgestrahlt worden sind.

Mit dem österreichischen Umweltjournalismuspreis soll das Engagement von Menschen sichtbar werden, die mit ihrer journalistischen Arbeit einen wichtigen Teil zur Meinungsbildung und damit Veränderung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes beitragen. Der Preis soll helfen Medien, Öffentlichkeit und Unternehmen für Umweltthemen zu sensibilisieren und qualitätsvolle und kritische Berichterstattung rund um umweltrelevante Themen zu fördern.

Eine unabhängige Jury aus hochkarätigen JournalistInnen wählt die PreisträgerInnen aus:

  • Reinhard Göweil (Chefredakteur Wiener Zeitung)
  • Rainer Nowak (Chefredakteur die Presse)
  • Nana Siebert (Stellvertretende Chefredakteurin Woman)
  • Olivera Stajic-Fidler (Chefin vom Dienst & Ressortleitung standard.at)
  • Armin Thurnher (Herausgeber Falter)
  • Alois Vahrner (Chefredakteur Tiroler Tageszeitung)

Der MUTTER ERDE ExpertInnenbeirat beurteilt vorab die fachliche Relevanz des Beitrags aus Umweltsicht.

Bei der Vorselektion prüft der MUTTER ERDE ExpertInnenbeirat:

  • Relevanz: geht es um ein relevantes Umweltthema
  • Impact: hat die Reportage ein Thema weiterbewegt, einen neuen Spin gegeben, o.ä.

Die Jury orientiert sich bei der Auswahl der PreisträgerInnen an folgenden Kriterien:

  • Investigativer Aspekt: wurden neue Aspekte in dem Umweltthema, um das es geht, herausgefunden oder neu belegt
  • Qualität des Beitrags: ist die Qualität des Beitrags auszeichnungswürdig
  • Innovation: vor allem bei New Media gibt es Zusatzpunkte für innovative Beiträge (zB interaktives Video, neues Blogformat, etc.)

Die Preisverleihung
Die GewinnerInnen des Österreichischen Umweltjournalistenpreises werden schriftlich verständigt. Die feierliche Preisverleihung findet am 27. April 2017 im Rahmen der jährlich stattfindenden ERDgespräche im Wiener MuseumsQuartier statt. Die ERDgespräche sind Österreichs größte unabhängig organisierte Zusammenkunft von umweltinteressierten Menschen mit ca. 900 TeilnehmerInnen.

Im Verlauf der Jahre haben mehr als 35 nationale und internationale Größen der Umweltschutzbewegung die Gäste der ERDgespräche inspiriert, darunter Freda Meissner-Blau und Céline Cousteau, oder TrägerInnen des alternativen Nobelpreises wie Hermann Scheer, Vandana Shiva oder Bianca Jagger. 2017 finden die ERDgespräche zum zehnten Mal statt, die Schirmherrschaft hat Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen übernommen.

Die InitiatorInnen
Der Österreichische Umweltjournalismuspreis wird von der Initiative MUTTER ERDE gestiftet und geht auf eine Initiative der führenden österreichischen Umweltorganisationen – des Österreichischen Alpenvereins, BirdLife, GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturfreunde, Naturschutzbund, VCÖ, WWF sowie des Umweltbundesamts zurück. Mehr zu MUTTER ERDE auf www.muttererde.at.

Teilnahmebedingungen
Die Einreichfrist endet am 5. April um 24:00. Der Beitrag muss ein aktuelles und relevantes Umweltthema behandeln. Der Beitrag muss im Jahr 2016 in einem österreichischen Medium erstveröffentlicht worden sein. Pro TeilnehmerIn kann nur ein Beitrag (eine Serie von Beiträgen) eingereicht werden. Einreichen kann eine oder mehrere natürliche Personen, die UrheberInnen des Beitrags sind.

Kategorie Klassische Medien: Zu klassischen Medien zählen Printartikel sowie Beiträge für Fernsehen und Radio.
Kategorie digitale Medien: Zu digitalen Medien zählen Onlinebeiträge wie Blogeinträge, Kurzvideos oder Onlinebeiträge mit Kombination aus Text, Bild, Audio und/oder Video.

Die Einreichung muss genaue Angaben zur Erstveröffentlichung (Quelle und Erscheinungsdatum) enthalten. Die Übermittlung erfolgt per Email an einreichung@umweltjournalismuspreis.at. Printbeiträge bitte im pdf Format, Internetbeiträge mit Link oder offline Kopie der Veröffentlichung einreichen. Fernsehbeiträge als Link oder per Post an Umweltinitiative Wir für die Welt, z.H. Hildegard Aichberger, Würzburggasse 30, 1136 Wien.

Weitere Informationen findet Ihr auf www.umweltjournalismuspreis.at

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Ausschreibungen & Stipendien

Nichts berührt uns wie das Unberührte.

Talentierte junge Menschen gesucht!

Der Verein Nationalparks Austria schreibt zum 3. Mal die Nationalparks Austria Medienstipendien aus. Die zwölf Stipendien richten sich an junge SchriftstellerInnen, JungjournalistInnen, zukünftige ProfifotografInnen und VideodesignerInnen. Vergeben werden die Stipendien an herausragende, ambitionierte und talentierte junge Menschen, die sich näher mit den österreichischen Nationalparks auseinandersetzen möchten. Die Nationalparks Austria Stipendien 2017 stehen unter dem Motto „Nichts berührt uns wie das Unberührte.“

Der zweiwöchige Aufenthalt in einem der sechs österreichischen Nationalparks – Donau-Auen, Gesäuse, Hohe Tauern, Kalkalpen, Neusiedler See – Seewinkel oder Thayatal – dient der Inspiration der StipendiatInnen, die sich möglichst intensiv mit der sie umgebenden Natur beschäftigen und von ihr fasziniert werden. Unterkünfte und Verpflegung werden zur Verfügung gestellt. Inkludiert ist auch eine geführte Wanderung mit einem Nationalpark-Ranger, der die StipendiatInnen in die Geheimnisse und Besonderheiten des jeweiligen Nationalparks einweiht.

Im Zuge ihres Aufenthaltes werden die StipendiatInnen ein Essay, eine Fotostrecke oder kurze Videobeiträge erstellen. Die Beiträge schließen das Stipendium ab, werden veröffentlicht und eine Auswahl beim Nationalparks Austria MitarbeiterInnentag im Oktober in Windischgarsten präsentiert.

Die Nationalparks Austria Medienstipendien 2017 werden in Kooperation mit fjum_forum Journalismus und medien wien und Ja! Natürlich durchgeführt.

Bewerbungsfrist: 31. März 2017 (Datum des Poststempels)!

Zeitplan

  • Bewerbungsbeginn: 1. März 2017
  • Ende der Bewerbungsfrist: 31. März 2017
  • Sitzung der Fachjury: 27. April 2017
  • Bekanntgabe der Stipendiatinnen und Stipendiaten: 4. Mai 2017
  • Zeitraum des Stipendiums: 2 Wochen im August 2017, in Abstimmung mit der zugeteilten Nationalparkverwaltung
  • Abgabe des Beitrages: 15. September 2017
  • Überreichung der Auszeichnungen: 9. Oktober 2017, Windischgarsten

 

Bewerbungen an:

Verein Nationalparks Austria
Öffentlichkeitsarbeit
z.H. Agnes Erler
Merkersdorf 90
2082 Hardegg
office@nationalparksaustria.at

Bildrechte (c) Mayrhofer

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Gewinnspiel

Wie man Karriere macht, ohne sich anzustrengen

Wir verlosen 2 x 2 Karten für das Musical  „Wie man Karriere macht, ohne sich anzustrengen“ in der Volksoper Wien am 9. 3. 2016.

Sieben Tony Awards und der begehrte Pulitzer-Preis – das war die stolze Ausbeute für das 1961 uraufgeführte „unaussprechliche“ Musical „How to Succeed in Business Without Really Trying“.

Frank Loesser, dessen „Guys and Dolls“ dem Volksopernpublikum in bester Erinnerung ist, schuf eine brillante Parodie auf den amerikanischen Traum. Auf die Wiener Erstaufführung 1965 am Theater an der Wien (Harald Juhnke war der unaufhaltsame Aufsteiger, Theo Lingen der Firmenboss) folgt über ein halbes Jahrhundert später die erste Volksopernproduktion (mit Mathias Schlung und Robert Meyer), die von dem zuletzt bei „Sweeney Todd“ erfolgreichen Team Olefirowicz, Davids, Fischer-Dieskau geleitet wird.

Koproduktion mit der Staatsoper Hannover

Weitere Informationen zum Musical findet Ihr hier auf der Website der  Volksoper.


Alles was Ihr tun müsst,  schickt uns bis 6.3. 3017 14:00 ein E-mail an Gewinnspiel@vomamt.at.

Teilnahmebedingungen:
Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Eine Barablöse des Gewinnes ist nicht möglich. Mitarbeiter der „Fräuleins vom Amt“ und deren Angehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.


 

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Ausschreibungen & Stipendien

Stipendium für Video- & Medienkunst in Kanada 2018

Das Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur, hat im Banff Centre in Alberta/Kanada einen Stipendienplatz geschaffen und vergibt diesen im Rahmen dieser Ausschreibung ein Auslandsstipendium für Video- und Medienkunst für 2018

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Personen, die für 2018 ein Atelier des Bundes oder ein Staats- bzw. ein Startstipendium zugesprochen bekommen haben, können im selben Jahr nicht für ein Auslandsatelier in Banff berücksichtigt werden.

Dotation:
Das Stipendium beträgt 2.400,00 Euro und umfasst die Kosten für den Aufenthalt (Atelier, Wohnen, Essen), Reisekosten werden ebenfalls erstattet.

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200,00 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehenden-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Vergabezeitraum:
Je nach Projekt wird mit dem Banff Centre der günstigste Antrittstermin und die günstigste Aufenthaltsdauer vereinbart und zwar je nach Projektart durchschnittlich fünf bis sieben Wochen.

Vergabemodus:
Im Bundeskanzleramt erstellt eine Jury die Vorauswahl, die definitive Entscheidung liegt beim Banff Centre, das sich direkt mit dem betreffenden Künstler/der betreffenden Künstlerin in Verbindung setzt.

Bewerbungsunterlagen:

  • ausgefülltes Bewerbungsformular Auslandsatelier Video- und Medienkunst (PDF 501 kB)
  • Kurzfassung des Projekts und Kurzbiografie, jeweils nicht mehr als eine Seite, in Deutsch und Englisch,
  • ausführliche und genaue Beschreibung in Deutsch und Englisch des Projekts, das verwirklicht werden soll, mit genauen
  • Angaben über das inhaltliche Konzept, Durchführungsart, Durchführungsdauer/Zeitplan, technischen und sonstigen Bedarf, der zur Realisierung des Projekts nötig ist.
  • Lebenslauf in Englisch (Angabe der Ausbildungsschritte und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten, Ausstellungen etc.),
  • Bilddokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit, CD-ROM oder DVD oder sonstige Bildunterlagen (Unterlagen maximal DIN A4, keine Verweise auf Internetadressen, keine Kritiken und Pressematerial, allenfalls ein Katalog),
  • Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig.

Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die bisherige künstlerische Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen. Der Jury werden nur vollständige, formal entsprechende und rechtzeitig eingelangte Unterlagen vorgelegt.

Gute Englisch-Kenntnisse sind unabdingbar und sollen zu einem künstlerischen Dialog in internationalem Kontext befähigen.

Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerberinnen und Bewerber schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung erfolgt. Eingesandte Unterlagen (Fotos, Katalog, u.ä.) werden nach der Jurysitzung zurückgesendet. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das Bundeskanzleramt nicht übernehmen.

Der Briefumschlag ist mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Banff Centre“ zu kennzeichnen.

Bewerbungstermin:
Schriftliche Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. Mai 2017 (es gilt der Poststempel) an das:

Bundeskanzleramt, Sektion Kunst und Kultur
Abteilung II/1
„Banff Centre“
Concordiaplatz 2
1010 Wien

zu richten.

Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. II/1 des Bundeskanzleramtes – Telefon: +43 1 531 15-20 68 46 oder per E-Mail an herbert.hofreither@bka.gv.at.

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Ausschreibungen & Stipendien

Musik Nachwuchsprogramm – The New Austrian Sound of Music

Förderung für junge MusikerInnen!
Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) startet die Ausschreibung der sechsten Auflage des Nachwuchsprogramms NASOM für den Zeitraum 2018 bis 2019. Ensembles, Bands, Musikerinnen und Musiker sind eingeladen, sich für das Musik – Unterstützungsprogramm bis zum 27. März 2017 zu bewerben.

Das BMEIA unterstützt junge in Österreich lebende MusikerInnen bei Auftritten im Ausland in einem speziell dafür eingerichteten Programm. Die ausgewählten Ensembles, Bands und SolistInnen werden durch die Kulturforen und Botschaften des BMEIA nach den vorhandenen Möglichkeiten bei ihren Auslandsauftritten unterstützt.

Wer kann einreichen? 
Musiker und Musikerinnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und alle in Österreich lebenden Ensembles, SolistInnen und Bands, die in folgenden Genres aktiv tätig sind:

  • Neue Musik
  • Jazz/Improvisation
  • Pop/Elektronik
  • World/Neue Volksmusik
  • Klassik.

Die maximale Anzahl der MusikerInnen eines Ensembles, einer Band ist auf vier Personen beschränkt.

Einreichen können alle Personen, die nach dem 31.12.1982 geboren sind. Ein Ensemblemitglied kann die Altersgrenze überschreiten. Alle weiteren Ensemblemitglieder müssen nach dem 31.12.1982 geboren sein.

Die Auswahl erfolgt in jedem Genre durch eine Jury bestehend aus VeranstalterInnen, JournalistInnen und UniversitätsprofessorInnen. Die Einreichungen erfolgen ausschließlich auf digitalen Formaten

Einreichungen an:
mica-music austria
office@musicaustria.at oder hinteregger@musicaustria.at

DIGITALE UNTERLAGEN:

  • Informationsmaterial zu Ensemble/Band/SolistIn
  • Website URL (ein Facebook Account ist keine Website!)
  • Tonmaterial als Link zu Audiostreams
  • Videomaterial (live) als Link zu Videostreams
  • Fotomaterial (300 dpi) zum Download
  • Presseclips per mail oder als Download
  • Beispiele von erfolgten Auslandsauftritten
  • Geburtsdatum der Ensemblemitglieder (Scan eines amtlichen Ausweises)
  • Kontaktdaten EnsemblevertreterIn
  • Label (sofern vorhanden)
  • Booking Agentur (sofern vorhanden)
  • Management (sofern vorhanden)
  • Wichtig: Keine mp3 Files per Mail schicken. Ausschließlich Streaming Links oder Downloadlinks!

Rückfragen an:
Helge Hinteregger
hinteregger@musicaustria.at
+43 1 521 04 – 61

 

weitere Infos:http://www.musicaustria.at/the-new-austrian-sound-of-music-2018-2019/

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Ausschreibungen & Stipendien

Europäische Forum Alpbach schreibt 700 Stipendien aus

Das Europäische Forum Alpbach lädt ambitionierte Menschen aus aller Welt ein, sich bis zum 31. März 2017 für ein Stipendium zu bewerben. Das Angebot richtet sich an unter 30-Jährige, die mit frischen Ideen für Wissenschaft und Gesellschaft im Gepäck nach Alpbach kommen möchten. Rund 700 junge Menschen aus mehr als 70 Nationen tauchen jeden Sommer beim Europäischen Forum Alpbach in ein einzigartiges Umfeld neuer Ideen, Denkweisen und Kontakte ein.

Alle Interessierten können sich zwischen 18. Februar und 31. März 2017 auf www.alpbach.org/scholarships bewerben. Eine Kommission bewertet die Bewerbungen und vergibt nach einem objektiven Kriterienkatalog die Stipendien. Ziel ist es, junge Menschen aus unterschiedlichen fachlichen Richtungen, insbesondere auch aus dem NGO- und Kreativbereich, die Teilnahme am Europäischen Forum Alpbach zu ermöglichen.

Der Umfang eines Stipendiums reicht von kostenloser Teilnahme bis zu Zuschüssen für Unterkunft und Verpflegung.Die Stipendien werden mit Partnern aus der Wirtschaft und Spenden und Förderungen aus dem öffentlichen Sektor ermöglicht.

Heuer stehen 20 wissenschaftliche Seminare, geleitet von internationalen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, und über 200 Plenardiskussionen und Breakout Sessions zum Generalthema „Konflikt & Kooperation“ am Programm.

Die Möglichkeit, sich intensiv mit NobelpreisträgerInnen, WissenschafterInnen renommierter Universitäten und erfolgreichen UnternehmerInnen austauschen zu können, bereichert sowohl die StipendiatInnen als auch das Europäische Forum Alpbach. „Wenn junge Menschen aus aller Welt zusammenkommen, um gemeinsam über das Europa von morgen zu diskutieren, entstehen automatisch neue Projekte und Initiativen. Mit diesen Ideen im Gepäck und einem gestärkten Bewusstsein für das gemeinsame Europa kehren sie in ihre Heimat zurück, um sich dort weiter zu engagieren“, so Sonja Jöchtl, Geschäftsführerin der Europäischen Forum Alpbach Stiftung.

 

Um möglichst viele junge Menschen in die Debatte um die Zukunft Europas einzubinden, zieht die Europäische Forum Alpbach Stiftung gemeinsam mit den 32 Alpbach Alumni Clubs – dem Forum Alpbach Network – an einem Strang.

Alle Informationen zu Angebot, Kooperations- und Bewerbungsmöglichkeiten & Stipendien stehen ab sofort online zur Verfügung:

www.alpbach.org/scholarships

Fotorechte: Andrei Pungovschi

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Ausschreibungen & Stipendien

Outstanding artist award 2017 – Innovative Kulturarbeit

Das Bundeskanzleramt Österreich lobt in der Kategorie „Innovative Kulturarbeit“ den outstanding artist award 2017 in Höhe von 10.000 Euro aus. Zusätzlich können bis zu drei Prämien in Höhe von je 2.000 Euro vergeben werden. Der Preis wird für ein im Jahr 2016 realisiertes Projekt vergeben.

Zielsetzung: 
Auszeichnung herausragender, innovativer, Kulturprojekte mit starker Anbindung zur zeitgenössischen Kunst mit Schwerpunkt der interkulturellen Kulturarbeit – auch in Verbindung mit Tradition/Volkskultur.

Kriterien
Ausgezeichnet wird ein Kulturprojekt, das

  • sich kritisch und konstruktiv mit aktuellen gesellschaftlichen Brennpunkten, wie Flucht, Migration, interkultureller Dialog, auseinandersetzt,
  • aktive Partizipation berücksichtigt,
  • das Bewusstsein für aktuelle künstlerische und kulturelle Strömungen schärft,
  • von überregionalem Interesse ist,
  • Eigenkreativität und hohe künstlerische Qualität aufweist,
  • neue Kulturformen entwickelt,
  • in Österreich stattgefunden hat.

Jury & Ablaufverfahren

  • Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Fachjury innerhalb von vier Monaten nach Ablauf der Einreichfrist.
  • Die BewerberInnen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine verbalisierte Begründung der Juryentscheidung nur für das ausgezeichnete Projekt erfolgt.
  • Das Bundeskanzleramt Österreich behält sich vor, die jurierten Werke in Zusammenhang mit der Preisverleihung in Printmedien, Radio, Fernsehen der Öffentlichkeit zu präsentieren.
  • Mit der Teilnahme bestätigen die EinreicherInnen, dass sie die geistigen UrheberInnen der eingereichten Arbeit sind.
  • Weiters erklären Sie, dass die Wettbewerbsarbeit frei von Rechten Dritter ist bzw. für den Fall, dass daran Rechte Dritter bestehen, die diesbezügliche Zustimmung zur Veröffentlichung und Verwertung erteilt ist und halten die Auslobenden von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

Preis  & Preisverleihung
Das erstgereihte Projekt wird mit dem outstanding artist award 2017 – Innovative Kulturarbeit ausgezeichnet.

Mit der Auszeichnung verbunden ist ein Geldpreis in Höhe von 10.000 Euro.
Zusätzlich können bis zu drei Prämien in Höhe von je 2.000 Euro vergeben werden.
Die Preisverleihung findet öffentlich im Herbst 2017 in Wien statt.

Teilnahmeberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich, Kunst- und Kulturinstitutionen mit Sitz in Österreich.

Einreichung in vierfacher Ausfertigung:

Bewerbungsformular mit Kurzbeschreibung http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8052/default.aspx
Beschreibung und Dokumentation des eingereichten Projekts (max. 10 Seiten)
Lebensläufe der Beteiligten
Bei Einzelpersonen: Meldezettel
Bei Einzelpersonen: Überblicksdarstellung bisheriger Arbeiten
Bei Vereinen: Vereinsstatuten und Vereinsregisterauszug
Bei Vereinen: Kurzdarstellung des Vereins (max. 2 Seiten)
Nur Kopien: Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

Vollständige Unterlagen: Die Unterlagen werden den Jurymitgliedern vor der Sitzung zur Vorbereitung übermittelt. Achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind.

Kennwort auf dem Kuvert angeben: outstanding17 – Innovative Kulturarbeit

EINREICHFRIST bis 15. April 2017

EINREICHADRESSE: Bundeskanzleramt Österreich / Sektion II: Kunst und Kultur
Abteilung II/7
Kennwort: outstanding17 – Innovative Kulturarbeit
Concordiaplatz 2
1010 Wien

KONTAKT
Wolfgang Rathmeier, Tel.: 01-53115-206872, wolfgang.rathmeier@bka.gv.at
Mag. Karin Zizala, Tel.: 01-53115-206870, karin.zizala@bka.gv.at

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Bewerbung

Wie Du beim telefonischen Bewerbungsgespräch punktest!

Da immer mehr Personalabteilungen Bewerbungsgespräche per Telefon führen, bevor sie den Bewerber persönlich einladen, ist es ausschlaggebend, gerade am Telefon einen perfekten ersten Eindruck zu hinterlassen. Deshalb haben wir StimmtrainerIn & Kommunikationsexpertin Daniela Zeller gebeten, uns ein paar Tipps zu geben, wie man beim telefonischen Bewerbungsgespräch allein durch die Stimme überzeugen kann.

Die Kommunikation beim Telefonieren ist anders als in einem persönlichen Gespräch. Der Blickkontakt fehlt und Gestik sowie Mimik des Gegenübers bleiben verborgen. Womit kann ich in dieser Situation punkten?

1. Aufmerksamkeit!

Gerade bei einem Bewerbungsgespräch ist es wichtig sich wirklich nur auf das Gespräch zu konzentrieren. Auch wenn die Versuchung sehr groß ist, „nur“ nebenbei den Schreibtisch neu zu ordnen, oder im Internet zu surfen. Konzentriere Dich wirklich nur auf das Hier und Jetzt, also dem Gespräch. Über die Stimme, und über die Art zu sprechen hört, bzw. merkt das Gegenüber ob die Aufmerksamkeit auch wirklich da ist, oder eben nicht.

2. Die Körperhaltung

Stell Dir vor, dass Du bei dem Bewerbungsgespräch Deinem Gesprächspartner gegenüber sitzt. Auch wenn man nicht gesehen wird, hört man an der Stimme ob der Gesprächspartner lasch da sitzt, oder in einer aufgerichteten, interessierten Haltung. Verankere beide Füße fest am Boden. Du vertrittst einen Standpunkt!

Was man außerdem auch nicht unterschätzen sollte, ist die Aufmachung. Was habe ich an? Wenn ich zu Hause sitze, und ich habe nur ein Handtuch um, klinge ich weniger kompetent, als wenn ich angezogen bin. Die Stimme und der Tonfall ändern sich dadurch wirklich!

3. Der Klang der Stimme ist entscheidend!

Ist die Stimme zu hoch, zu piepsig, klingt man kindlich, aufgeregt und unerfahren. Wenn die Stimme frei ist, und die tiefen Bereiche der Stimme zu hören sind, klingt man ruhig und kompetent. Man klingt „der Sache gewachsen“.

4. Wie bitte? Wie bitte?

Eine deutliche Aussprache ist wirklich wichtig. Wenn man ins Telefon nuschelt, muss der Andere ständig nachfragen. Das tut der Gesprächspartner irgendwann nicht mehr. Formuliere kurze Sätze. Mach Punkte. Mach Pausen!

Nervosität kann man ja auch hören, gibt es Tricks wie ich meine Stimme optimal für ein Telefoninterview vorbereiten kann?

Die einfachste Übung ist, sich erstmal entspannt hinzusetzen. Beide Füße fest am Boden, leg eine Hand auf den Unterbauch und versuche bewusst die Bauchmuskulatur loslassen. Beobachte wie Dein Atem fließt. Die Schultern lockern sich, und sobald der Atem freier wird, wird auch die Stimme freier.

Niemals mit Druck die Stimme trainieren. Eine einfache Übung für eine deutliche Sprache ist zum Beispiel das Summen. Stell Dir vor, Du kommst in einen Raum in dem es wirklich gut riecht.

„Mmmmmmm….“  Oder wenn man die Lippen locker flattern lässt: „BRRRRRR“.

Das wichtigste, beweg beim Sprechen Deine Lippen. Eine sehr gute Übung für eine deutliche Sprache ist eine harte Betonung der Buchstaben P, T, und K. Versuch diese Buchstaben immer ganz deutlich, sehr hart zu sprechen. Nicht „Ich backe meinen Goffer“. Sondern: „Ich packe meinen Koffer“.

Eine deutliche Aussprache kann man auch trainieren in dem man seine Gesichtsmuskeln traininert. Eine einfache Übung: Wenn Du wie bei einem Kuss die Lippen spitzt, also ein Schnoferl machst und abwechselnd wirklich breit grinst. Also Schnoferl – grinsen, Schnoferl – grinsen. (Anm: Wir habens ausprobiert, diese Übung hebt die Laune und ein Lächeln kann man hören!)

Aufregung und Angst macht Eng. Wenn man nervös ist, steigt der Muskeltonus, dann können das Zwerchfell und nicht mehr frei schwingen. Dann wandert der Atem in die Schultern. Dadurch wird man noch nervöser. Eine sehr gute Übung ist dann Seufzen. Durch Seufzen vertieft sich der Atem. Und wenn sich der Atem vertieft, entspannen sich auch die Nerven. Also, ruhig ein paar Mal tief durch seufzen. Dann klappt auch die Entspannung! :-)


Tipps zur Vorbereitung:

Als Vorbereitung für das Bewerbungsgespräch mach Dir einen Schummelzettel und druck Dir zusätzlich Deinen Lebenslauf vorab aus. Notizen zu Deinem Profil (Arbeitsstationen, Stärken und Schwächen), mögliche Fragen zum Unternehmen oder wie wie Du Dir den Job vorstellst, helfen auf jeden Fall.

Vermeide Hintergrundlärm.

Gegenseitiges Verständnis ist die halbe Miete. Daher: Finger weg von Freisprechanlagen. Geräusche wie spielende Kinder, fahrende Autos, TV oder Musik im Hintergrund lenken nur ab. Konzentriere Dich nur auf das Gespräch und Deinen Gesprächspartner. So signalisierst Du Deinem Gesprächspartner, dass es im Moment nichts wichtigeres gibt, als ihn.

Zuhören.
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte, dem Gesprächspartner ins Wort zu fallen, ist unhöflich. 
Hör Deinem Gesprächspartner aufmerksam zu, auch wenn Du gedanklich schon bei der nächsten Frage bist.

Positiver Abschluss

Bedanke dich sich beim Anrufer, dass er sich die Zeit für das Gespräch genommen hat. Frag ruhig nach den nächsten Schritten des Bewerbungsverfahrens. Schlau ist auch, sich anschließend nochmals per E-Mail zu melden und sein Interesse kund zu tun. So bleibt man in Erinnerung.

Nicht vergessen:
Stift und Zettel bereithalten. Glas Wasser bereitstellen.


Wer seine Stimme verbessern will, egal ob für ein Bewerbungsgespräch, für eine Präsentation, oder für Aufnahmen empfehlen wir die Montagsstimme. Ein offener Kurs in den man jederzeit einsteigen kann. Die Montagsstimme findet jeden zweiten Montag bei  FREIRAUM Kommunikation statt. Dieses Stimmtraining eignet sich für Anfänger, Wiedereinsteiger und Erfahrene.


Daniela Zeller
Daniela Zeller

Daniela Zeller ist Coach, ausgebildete Stimm- und Sprechtrainerin, Kommunikationsexpertin und Autorin. Als Moderatorin wurde sie unter anderem durch die Radiosendung Ö3 Wecker bekannt, in der sie von 2000 bis 2011 zu hören war. 2012 gründete Daniela Zeller FREIRAUM Kommunikation. Sie trainiert Menschen aus Wirtschaft, Medien, öffentlichem Dienst sowie Politik zu den Themen Stimme, Sprechen, Präsentation und Rhetorik.

Als Moderatorin zahlreicher Veranstaltungen und als Vortragsrednerin zu dem Thema: “REDEN. BEWEGEN. WIRKEN.: erfolgreiche Kommunikation ist kein Glücksfall!” steht sie außerdem regelmäßig auf der Bühne.

Web: http://www.freiraum-kommunikation.at/
Facebook: https://www.facebook.com/FREIRAUM-Kommunikation-Daniela-Zeller-338891449539437/