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Ausschreibungen & Stipendien

Stipendium für Video- & Medienkunst in Kanada 2018

Das Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur, hat im Banff Centre in Alberta/Kanada einen Stipendienplatz geschaffen und vergibt diesen im Rahmen dieser Ausschreibung ein Auslandsstipendium für Video- und Medienkunst für 2018

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Personen, die für 2018 ein Atelier des Bundes oder ein Staats- bzw. ein Startstipendium zugesprochen bekommen haben, können im selben Jahr nicht für ein Auslandsatelier in Banff berücksichtigt werden.

Dotation:
Das Stipendium beträgt 2.400,00 Euro und umfasst die Kosten für den Aufenthalt (Atelier, Wohnen, Essen), Reisekosten werden ebenfalls erstattet.

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200,00 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehenden-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Vergabezeitraum:
Je nach Projekt wird mit dem Banff Centre der günstigste Antrittstermin und die günstigste Aufenthaltsdauer vereinbart und zwar je nach Projektart durchschnittlich fünf bis sieben Wochen.

Vergabemodus:
Im Bundeskanzleramt erstellt eine Jury die Vorauswahl, die definitive Entscheidung liegt beim Banff Centre, das sich direkt mit dem betreffenden Künstler/der betreffenden Künstlerin in Verbindung setzt.

Bewerbungsunterlagen:

  • ausgefülltes Bewerbungsformular Auslandsatelier Video- und Medienkunst (PDF 501 kB)
  • Kurzfassung des Projekts und Kurzbiografie, jeweils nicht mehr als eine Seite, in Deutsch und Englisch,
  • ausführliche und genaue Beschreibung in Deutsch und Englisch des Projekts, das verwirklicht werden soll, mit genauen
  • Angaben über das inhaltliche Konzept, Durchführungsart, Durchführungsdauer/Zeitplan, technischen und sonstigen Bedarf, der zur Realisierung des Projekts nötig ist.
  • Lebenslauf in Englisch (Angabe der Ausbildungsschritte und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten, Ausstellungen etc.),
  • Bilddokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit, CD-ROM oder DVD oder sonstige Bildunterlagen (Unterlagen maximal DIN A4, keine Verweise auf Internetadressen, keine Kritiken und Pressematerial, allenfalls ein Katalog),
  • Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig.

Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die bisherige künstlerische Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen. Der Jury werden nur vollständige, formal entsprechende und rechtzeitig eingelangte Unterlagen vorgelegt.

Gute Englisch-Kenntnisse sind unabdingbar und sollen zu einem künstlerischen Dialog in internationalem Kontext befähigen.

Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerberinnen und Bewerber schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung erfolgt. Eingesandte Unterlagen (Fotos, Katalog, u.ä.) werden nach der Jurysitzung zurückgesendet. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das Bundeskanzleramt nicht übernehmen.

Der Briefumschlag ist mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Banff Centre“ zu kennzeichnen.

Bewerbungstermin:
Schriftliche Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. Mai 2017 (es gilt der Poststempel) an das:

Bundeskanzleramt, Sektion Kunst und Kultur
Abteilung II/1
„Banff Centre“
Concordiaplatz 2
1010 Wien

zu richten.

Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. II/1 des Bundeskanzleramtes – Telefon: +43 1 531 15-20 68 46 oder per E-Mail an herbert.hofreither@bka.gv.at.