Auslandserfahrungen und gute Fremdsprachenkenntnisse sind wichtige Aspekte für einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben.
Die Working Holiday Programme (WHP) des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz tragen dem häufigen Wunsch der Jugend Rechnung, im Rahmen eines kulturell-touristischen Auslandsaufenthalts spontan kurz befristete Arbeitsverhältnisse einzugehen und auch die Bildungseinrichtungen im Ausland zu nutzen.
Durch die Working Holiday Programme sollen junge Menschen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren in der Lage sein, sich ihren Ferienaufenthalt teilweise selbst zu finanzieren, dabei praktische Berufserfahrungen im Ausland zu sammeln und vom Bildungsangebot vor Ort zu profitieren.
Beschäftigung oder Bildung sind also nicht der primäre Anlass der Auslandsreise, sondern ergeben sich beiläufig. Zudem wird mit diesen Programmen das Verständnis für andere Länder und Kulturen gefördert.
Die inhaltliche Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wobei die Verhandlungsführung dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres obliegt.
Anfragen betreffend Working Holiday Programme sind demnach an die jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich zu richten.
Österreich hat bisher mit Neuseeland, der Republik Korea, Chinesisch Taipeh, Hongkong, Japan und Israel diesbezügliche Vereinbarungen getroffen. Weitere Working Holiday Programme sind in Vorbereitung. Eine WHP-Vereinbarung mit Australien wurde am 19.10.2017 unterzeichnet und wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2018 wirksam werden. Sobald ein Working Holiday-Visum für Australien beantragt werden kann, werden die dementsprechenden Informationen auf der Homepage des BMEIA veröffentlicht.
Weitere Working Holiday Programme sind in Vorbereitung.
Mehr Infos zu den Working Holiday Programmen findet Ihr unter: www.bmeia.gv.at