Start-Stipendium 2017
Unter dem Titel „Start-Stipendien 2017“ schreibt das Bundeskanzleramt Österreich insgesamt 95 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs aus. Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 7.800,– dotiert.
Das Vorhaben muss 2017 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich:
- Bildende Kunst (10 Stipendien)
- Architektur und Design (10 Stipendien)
- Künstlerische Fotografie (5 Stipendien)
- Video- und Medienkunst (5 Stipendien)
- Mode (5 Stipendien)
- Musik und darstellende Kunst (35 Stipendien)
- Filmkunst (5 Stipendien)
- Literatur (15 Stipendien)
- Kulturmanagement (5 Stipendien)
Das Start-Stipendium 2017 stellt eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Die Start-Stipendien sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Start-Stipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum.
Zudem können Frauen sich für die Teilnahme am Mentoring-Programm für Künstlerinnen der Sektion für Kunst und Kultur bewerben (nähere Informationen siehe www.kunstkultur.bka.gv.at). Wir ersuchen Sie, im Falle Ihres Interesses an der Teilnahme das entsprechende Feld am Formular anzukreuzen.
Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von € 200,– per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehenden-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.
Voraussetzungen für ein Start-Stipendium
BEWERBUNGEN können von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturmamagerinnen und Kulturmanagern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (hier ist eine Kopie des Meldezettels beizulegen),
1. wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
2. wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31. 12. 1981 geboren wurden.
3. Gesonderte Bedingungen für die Sparte Literatur, sh. zusätzliche spartenspezifische Bewerbungsunterlagen.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z. B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen für das Jahr 2017 bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium antreten. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren. Bereits vom Bundeskanzleramt geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.
Allgemeine Bewerbungsunterlagen, Grundlage des Ansuchens für alle Sparten:
Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular „Start-Stipendien“ das über die Homepage des Bundeskanzleramts www.kunstkultur.bka.gv.at (siehe: Kapitel Ausschreibungen), ausgedruckt werden kann
- Lebenslauf mit Geburtsdatum und Geburtsort und Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit, Kopie des Meldezettels ,
- Angaben über die geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums.
Bitte kennzeichnen Sie alle Unterlagen mit Ihrem Namen.
BEWERBUNGSTERMIN für das Start-Stipendium 2017
Schriftliche Bewerbungen für das Start-Stipendium sind bis zum 31. März 2017 an das
Bundeskanzleramt Österreich Sektion II – Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2
1010 Wien
zu richten.
Es gilt der Poststempel. Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der jeweiligen Sparte anzubringen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.